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Allgemeine Einkaufsbedingungen

leovet Dr. Jacoby GmbH & Co. KG, Beim Eberacker 1, D-35633 Lahnau

- Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand 03/2020 -

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1. Allgemeines

1.1 Diese Einkaufsbedingungen werden Inhalt aller Kaufverträge zwischen der leovet Dr. Jacoby GmbH & Co. KG („leovet) und dem Lieferanten. Entgegenstehende oder abweichende Lieferbedingungen oder andere Einschränkungen seitens des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn die LEOVET hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch im Falle einer Annahme von Waren oder Dienstleistungen oder der Bezahlung einer Lieferung, selbst wenn die Annahme oder Bezahlung in Kenntnis entgegenstehender Lieferantenbedingungen erfolgt. Abweichungen, Änderungen oder Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn leovet sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

1.2 Jeder Hinweis auf „Schriftform“ oder „schriftlich“ in diesen Geschäftsbedingungen bezieht sich auch auf „Textform“ im Sinne von § 126 b BGB, es sei denn, es wird ausdrücklich auf eine andere Form hingewiesen.

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2. Bestellung und Bestellabwicklung

2.1 Bestellungen können schriftlich oder mündlich erfolgen. Sie gelten als angenommen, wenn der Lieferant diese nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt schriftlich ablehnt. In jedem Fall akzeptiert der Lieferant die Annahme einer Bestellung zu den hier geregelten Bedingungen, wenn er die Bestellung an leovet ausliefert oder zur Abholung bereitstellt.

2.2 Der Lieferant wird eine Bestellung unverzüglich auf erkennbare Fehler, Unklarheiten oder Unvollständigkeit überprüfen. Jede Ergänzung oder Änderung einer Bestellung durch den Lieferanten ist drucktechnisch hervorzuheben und gilt zunächst als Ablehnung eines Angebots. Der Vertrag kommt nur dann zu den ergänzten oder geänderten Bedingungen zustande, wenn leovet dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.3 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich verbindlich und nicht zu vergüten.

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3. Lieferung

3.1 Alle Lieferungen müssen zu dem in der Bestellung genannten Termin ausgeführt werden (Fixtermin). Im Falle eines Verzugs kann leovet  ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz – auch für etwaig erforderliche Deckungskäufe  geltend machen. 

3.2  Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, bleiben die übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche von leovet, unberührt. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe schließt zusätzliche Schadensersatzansprüche nicht aus (§ 341 II BGB), ist aber auf diese anzurechnen.

3.3 Jeder Lieferung sind Lieferscheine und Packzettel beizufügen. Der Lieferant ist für alle Angaben in Versandanzeigen, Lieferscheinen, Packzetteln, Rechnungen sowie Umverpackungen verantwortlich. Im Falle des Versands gefährlicher Güter wird der Lieferant diese gemäß den anwendbaren Bestimmungen verpacken, kennzeichnen und versenden.

3.4 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, erfolgt ein Versand immer frei Haus leovet, Lahnau.

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4. Gewährleistung, Haftung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1 Der Lieferant gewährleistet, dass alle Bestellungen frei von Sachmängeln sind und  die vereinbarte oder garantierte Qualität haben. Alle Bestellungen erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und sind mindestens für den freien Warenverkehr in den EFTA-Staaten zugelassen. Alle erforderlichen Kennzeichnungsvorschriften (namentlich nach WEEE, CE-Konformitätsbewertung, ProdSG) etc. werden vom Lieferanten eingehalten und in der Landessprache des Bestimmungslands für die Bestellung ausgeführt. Für den Fall, dass der Lieferant eine besondere Qualität zusichert, erhält leovet zusätzlich die Rechte nach § 443 BGB. Der Lieferant steht ferner dafür ein, dass die Bestellung keine Rechte Dritter (z.B. Patente, Marken, Urheberrechte, Designrecht) verletzt. Im Falle einer Lieferung nach Muster wird die Beschaffenheit vom Lieferanten zugesichert.

4.2 Der Lieferant stellt leovet bei schuldhaftem Verhalten von allen Ansprüchen Dritter frei und erstattet leovet auf erstes Anfordern alle Kosten und Ausgaben in angemessenem Umfang, die aus einer Verletzung der Gewährleistungspflichten, Garantien oder sonstigen Vereinbarungen resultieren. Gesetzliche Ansprüche von leovet bleiben im Übrigen unberührt. leovet ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Lieferanten, auch aus anderen Rechtsverhältnissen oder Bestellungen, berechtigt.

4.3 Im Falle der Lieferung eines Zubehörteils oder einer Komponente gewährleistet der Lieferant eine Ersatzteilbelieferung für die gewöhnliche Nutzungszeit der Bestellung.

4.4 leovet wird alle Bestellungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, maximal jedoch innerhalb von 10 Werktagen auf erkennbare Mängel untersuchen und dem Lieferanten gegenüber anzeigen. Bei Direktlieferung an einen Abnehmer von leovet, beginnt die 10-Tages-Frist mit einer Mängelanzeige bei leovet. Eine Entgegennahme der Bestellung schließt im Übrigen die Geltendmachung der Rechte von leovet unter diesen Bedingungen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen in keiner Weise aus.

4.5 In dringenden Fällen, in denen leovet nicht auf eine Mängelbeseitigung durch den Lieferanten warten kann (z. B. bei Fixgeschäften von leovet) oder in den Fällen, in denen der Lieferant einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigt oder bei einem absehbaren Fehlschlagen der Mängelbeseitigung, kann leovet nach eigenem Ermessen entweder den Fehler selbst beseitigen und die Kosten dem Lieferant aufgeben oder vom Vertrag zurücktreten und die Lieferung ablehnen. Das Recht zur Vornahme von Deckungskäufen auf Kosten des Lieferanten bleibt unberührt.

4.6 Der Lieferant kann gegen Forderungen von leovet nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten ist ausgeschlossen, solange Forderungen des Lieferanten gegen leovet im Streit stehen.

 

5. Zahlung

Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist leovet zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen rein netto, bzw. innerhalb von 10 Tagen abzgl. 3% Skonto nach Erhalt einer Rechnung verpflichtet, in keinem Fall jedoch vor Erhalt der Lieferung und/oder Abnahme der Bestellung. Eine Zahlung durch leovet stellt in keinem Fall eine Anerkennung des Zustands, der Menge, der Preise oder der Mängelfreiheit einer Bestellung dar.

 

6. Vertraulichkeit, Datenschutz

6.1 Die Parteien werden zu keinem Zeitpunkt einem Dritten vertrauliche Informationen offenlegen. Eine Information gilt nicht als „vertrauliche Information“, wenn diese Information bereits öffentlich bekannt oder durch die andere Partei unabhängig erlangt wird, sofern damit keine Verletzung dieser Vereinbarung verbunden ist. In jedem Fall geht jede Partei mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Partei mit derselben Sorgfalt um, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anwendet.

6.2 Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und den ergänzenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit im Rahmen einer Bestellung auch eine Auftragsverarbeitung erfolgt, werden die Parteien dazu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung schließen.

6.3 Dieser Abschnitt gilt auch nach Ende der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien fort.

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7. Schlussbestimmungen

7.1 Alle Bestellungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelung zum Internationalen Privatrecht und der Anwendung  UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Limburg, Deutschland.

7.2 Der Lieferant wird nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von leovet Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten oder übertragen.

7.3 Die Unwirksamkeit oder Unzulässigkeit einer Bestimmung oder Teile davon lässt die übrigen Regelungen unberührt. Im Falle einer unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung werden die Parteien diese Bestimmung durch eine andere ersetzen, die zulässig und gültig ist und die soweit als möglich denselben wirtschaftlichen Effekt hat, wie die ungültige oder unzulässige Vorschrift. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

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